
Mitarbeitende finden sich häufig auf verwendeten Bildmotiven wieder, die auf Corporate Websites, in Social Media Posts oder auf Job-Portalen veröffentlicht werden. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen hier - insbesondere in Bezug auf die DSGVO - in der Praxis beachtet werden?
Das Webinar zum Thema „Mitarbeiterfotos im Online-Marketing rechtskonform nutzen“ beschäftigte sich in erster Linie mit der Frage, wie Unternehmen im Umgang mit Mitarbeiterfotos möglichst rechtsicher agieren. Als Gastredner bewies André Stämmler, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, neben seiner Expertise auch, dass rechtliche Themen nicht immer trocken sein müssen.
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Das Wichtigste in Kürze
Einige der wichtigsten Fakten haben wir Ihnen nachfolgend in einem kurzen FAQ zusammengefasst. Wichtig: dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient rein der Information und ersten Orientierung.
Was zählt als Mitarbeiterfoto und welche Kriterien werden dafür herangezogen?
Zum Einstieg zeigte André Stämmler die Kriterien auf, welche ein Mitarbeiterfoto erfüllen muss, um auch rechtlich als solches zu gelten. Nicht jedes Bild eines Arbeitenden stellt direkt ein Mitarbeiterfoto dar – die Person muss eindeutig zu identifizieren sein, und dies über den engsten Bekanntenkreis hinaus. Auch auffällige Besonderheiten wie Tattoos, ein extravaganter und auffälliger Kleidungsstil sowie Karikaturen nennt er als eindeutig zuordenbare Merkmale.
Die Macht der DGSVO: (Widerrufbare) Einwilligungen erschweren die Thematik
Die DSGVO gilt immer bei der Verarbeitung von Daten, die nicht ausschließlich persönlichen oder privaten Zwecken dienen. Somit dient diese auch beim Thema Mitarbeiterfotos als Grundstab, um rechtssicher agieren zu können. Bei der DSGVO gilt für die Verwendung von Mitarbeiterfotos im Online-Marketing als Rechtsgrundlage die Einwilligung: Eine Einwilligung muss freiwillig, d.h. ohne äußeren Zwang, erfolgen und jederzeit widerruflich sein.
Laut Stämmler muss ein besonderes Augenmerk auf die Bildrechte von Kindern und Jugendlichen wie beispielsweise Auszubildende gelegt werden. Er nennt alle relevanten Punkte, auf die geachtet werden muss und zeigt den ein oder anderen (nicht praxiserprobten) Weg, der unter Umständen genutzt werden kann, um Mitarbeiterfotos für Flyer o.Ä. ohne rechtliche Hürden verwenden zu können.
Mitarbeiterfotos im Online-Marketing steigern die Herausforderungen in der Praxis
Das größte Problem in der Praxis sieht Stämmler in erster Linie in der Einwilligung für Mitarbeiterfotos, die jederzeit widerrufen werden kann. Mit solch einem Widerruf kann dem Arbeitgeber jegliches Recht entzogen werden, die entsprechenden Mitarbeiterfotos weiterhin zu verwenden. Je nach Kontext sind die Folgen für den Arbeitgeber mehr oder weniger aufwändig und damit auch kostspielig.
Jedoch gibt es in der Praxis weniger Probleme und rechtliche Auseinandersetzungen, als zu erwarten war. Grundsätzlich schafft ein faires Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohnehin eine saubere Grundlage, um möglichen aufkommenden rechtlichen Problem entgegenzuwirken.
Deep Dive “Bildrechte im Online Marketing”
Sie wollen mehr zum Thema Bildrechte im Online-Marketing erfahren? In einem 3-stündigen Deep Dive am 30. Juni 2022 vermittelt André Stämmler die rechtlichen Grundlagen zur Verwendung von Bildmaterial im Online-Marketing anhand zahlreicher praktischer Beispiele.
Weitere Informationen zum Deep Dive erhalten Sie im Webinar-Bereich unter "Deep Dive: Bildrechte im Online-Marketing".